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   FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14251)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14251)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2010 - 3 K 1314/07 (https://dejure.org/2010,14251)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 09.06.2010 - I R 107/09

    Ausnahmsweiser Abzug tatsächlich "finaler" ausländischer Betriebsstättenverluste

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.

    Die Kläger haben weder behauptet noch nachgewiesen, dass die erwirtschafteten Verluste aus der Vermietung des Ferienhauses in Portugal dort steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar, mithin - im Streitjahr (vgl. in diesem Zusammenhang zur Symmetriethese BFH-Urteil vom 9.06.2010 I R 107/09, DStR 2010, 1611) - final geworden sind.

    Vielmehr sperren § 2a Abs. 1 und § 32b Abs. 1 Nr. 3 letzter Halbsatz EStG a.F. eine Berücksichtigung der nach Abkommensrecht "symmetrisch" freigestellten negativen Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehalts (vgl. BFH-Urteil vom 9.06.2010 I R 107/09, DStR 2010, 1611).

  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    In der Rechtssache "Lidl-Belgium" gelangte der EuGH in seinem Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06, Slg. 2008, I-3601) zu der Auffassung, es sei eine Berücksichtigung der Verluste im Staat des Stammhauses unter der Voraussetzung geboten, dass die Möglichkeiten der Berücksichtigung von Verlusten im Staat der (Tochter-)Gesellschaft, die sie erlitten hat, ausgeschöpft seien.

    d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    In Bezug auf die Besteuerung können solche Behinderungen entstehen, wenn ein Unternehmen "aufgrund steuerlicher Vorschriften davon abgehalten werden könnte, untergeordnete Einheiten - wie etwa eine Betriebsstätte - im anderen Mitgliedstaat zu gründen und seine Tätigkeit über diese Einheiten auszuüben" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 13.12.2005, - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer" und vom 23.02.2006 - C-471/04 - Slg. 2006 I-2107, "Keller Holding").

    Als solche sind insbesondere zwingende Gründe des Allgemeinwohls in Betracht zu ziehen (vgl. EuGH-Urteil vom 13.12.2005 - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer").

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.02.2006 C-152/03 "Ritter-Coulais" begehrten sie die Berücksichtigung des mit der Vermietung des Ferienhauses in Portugal erzielten Verlustes aus V und V i.H.v. 47.632,- EUR im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts.

    Deshalb geht der erkennende Senat davon aus, dass die Grundsätze, die der EuGH in diesem Zusammenhang aufgestellt hat, auf die Überschusseinkünfte, insbesondere auf den hier zu beurteilenden Fall der Erwirtschaftung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung, übertragen werden können, wie sich u.a. auch aus der Entscheidung des EuGH vom 21.02.2006 (C-152/03 "Ritter-Coulais") entnehmen lässt.

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Gleiches gelte für § 2 a Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) EStG2004 (Hinweis auf EuGH-Urteile vom 29.03.2007 - Rs C-347/04, Rewe Zentralfinanz eG und vom 18.07.2007 - C - 182/06 Großherzogtum Luxemburg).

    Diese durch das JStG 2009 erfolgte Herausnahme von im EU-Bereich erzielten Verlusten von den Abzugsbeschränkungen des § 2a Abs. 1 und 2 EStG beruht auf den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Bedenken gegen den im JStG 2008 gestrichenen Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts und allgemein gegen die Anwendung des § 2a EStG im EU-Bereich (vgl. Fall Rewe Zentralfinanz Rs. C-347/04, BB 2007, 923).

  • EuGH, 28.02.2008 - C-293/06

    Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Wie der EuGH im Zusammenhang mit in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätten ausgeführt hat, ist die Ausübung der Niederlassungsfreiheit - die auch gegenüber dem Herkunftsstaat gilt - behindert durch "jede Maßnahme ..., die die Ausübung dieser Freiheit weniger attraktiv macht" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 30.11.1995 - C-55/94 - Slg. 1995 I-4165, "Reinhard Gebhard"; vom 05.10.2004 - C-442/02 - Slg. 2004 I-8961, "CaixaBank France").

    In Bezug auf die Besteuerung können solche Behinderungen entstehen, wenn ein Unternehmen "aufgrund steuerlicher Vorschriften davon abgehalten werden könnte, untergeordnete Einheiten - wie etwa eine Betriebsstätte - im anderen Mitgliedstaat zu gründen und seine Tätigkeit über diese Einheiten auszuüben" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 13.12.2005, - C-446/03 - Slg. 2005 I-10837, "Marks & Spencer" und vom 23.02.2006 - C-471/04 - Slg. 2006 I-2107, "Keller Holding").

  • EuGH, 23.10.2008 - C-157/07

    Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    "Final" sind die Verluste danach nicht, wenn sie im Betriebsstättenstaat aufgrund dessen Steuergesetzen vollständig oder nach Ablauf eines Verlustvortragszeitraums vom Abzug ausgeschlossen sind (Anschluss an EuGH, Urteil v. 23.10.2008 - C-157/07, ''Krankenhaus Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt").
  • BFH, 09.06.2010 - I R 100/09

    Keine "Finalität" ausländischer Betriebsstättenverluste trotz zeitlich begrenzten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    d) Zu der Frage, wann (Betriebsstätten-)Verluste in diesem Sinne als "final" anzusehen sind, hat der Bundesfinanzhof jüngst mit Urteilen vom 9.06.2010 - I R 100/09 und I R 107/09 - (DB 2010, 1731 und DStR 2010, 1611) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15.05.2008 (C-414/06 "Lidl Belgium", Slg. 2008, I-3601) ausgeführt, ein Verlustabzug komme aus Gründen des Gemeinschaftsrechts nur ausnahmsweise in Betracht, sofern und soweit der Steuerpflichtige nachweise, dass die Verluste im Quellenstaat steuerlich unter keinen Umständen anderweitig verwertbar sind.
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Wie der EuGH im Zusammenhang mit in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätten ausgeführt hat, ist die Ausübung der Niederlassungsfreiheit - die auch gegenüber dem Herkunftsstaat gilt - behindert durch "jede Maßnahme ..., die die Ausübung dieser Freiheit weniger attraktiv macht" (vgl. EuGH-Urteile vom 28.02.2008 - C-293/06 - Slg 2008, I-1129, "Deutsche Shell"; vom 30.11.1995 - C-55/94 - Slg. 1995 I-4165, "Reinhard Gebhard"; vom 05.10.2004 - C-442/02 - Slg. 2004 I-8961, "CaixaBank France").
  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 3 K 1314/07
    Dahinter steht die Überlegung, dass die Mitgliedstaaten darin frei sind, wie sie ihre jeweiligen Steuerhoheiten gegeneinander abgrenzen (vgl. EuGH-Urteile vom 12.05.1998 - C-336/96 - Slg. 1998 I-2793, "Gilly"; vom 03.10.2006 - C-290/04 - Slg. 2006 I-9461, "FKP Scorpio Konzertproduktionen"; vom 12.12.2006 - C-374/04 - Slg. 2006 I-11673, "Test Claimants in Class IV of the ATC Group Litigation" und vom 18.07.2007 - C-231/05 - Slg 2007 I-6373, "Oy AA").
  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

  • EuGH, 05.10.2004 - C-442/02

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON

  • EuGH, 12.12.2006 - C-374/04

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI

  • BFH, 24.02.2010 - IX R 57/09

    Zur Berücksichtigung von Auslandsverlusten

  • EuGH, 18.07.2007 - C-182/06

    Lakebrink und Peters-Lakebrink - Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde -

  • BFH, 14.03.2006 - IV B 2/05

    NZB: Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, Besteuerung von Abgeordnetenbezügen

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